Beschlussvorlage - 2024/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Riegelsberg setzt die Realsteuerhebesätze wie folgt fest:

Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 370 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.

und beschließt die beigefügte 6. Änderungssatzung mit Neufestsetzung der Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2025.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Grundsteuerreform ist der Hebesatz der Gemeinde ab dem Jahr 2025 auf die neu festgestellten Grundsteuerwerte zu berechnen und festzulegen.

Der Bundesgesetzgeber hat bei Erlass des Grundsteuerreformgesetzes die Aufkommensneutralität als explizites Ziel festgelegt und somit deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsteuerreform in keinem Bundesland zu einer generellen Erhöhung des Grundsteueraufkommens führen soll. Daher sollen die Gemeinden bei der Hauptveranlagung zum 1.1.2025 einen aufkommensneutralen Hebesatz ermitteln. Dabei ist das Grundsteueraufkommen, das sich aus den Grundsteuer-messbeträgen nach den neuen Regelungen für das Jahr 2025 ergeben würde und das Grundsteueraufkommen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2024 veranschlagt wird, gegenüberzustellen.

Die Gemeinde Riegelsberg hat im Haushaltsplan 2024 bei der Grundsteuer B ein Messbetragsvolumen in Höhe von 430.500 € bei einem Hebesatz von 384 v.H. veranschlagt. Für das Jahr 2025 liegen der Gemeinde mit heutigem Stand 5.943 Neubewertungen vom Finanzamt mit einem Messbetragsvolumen in Höhe von 424.625 € vor. Bei einer Gesamtanzahl von 6.345 Grundsteuerfällen entspricht dies einem Prozentsatz von 93,66 %. Die fehlenden 402 Bewertungen werden mit einer Messbetragshöhe von rd. 25.000 € kalkuliert, da insbesondere die Grundsteuer-befreiungen vom Finanzamt noch nicht bearbeitet wurden.

Somit wird für das kommende Jahr ein Messbetragsvolumen von rd. 450.000 € erwartet, welches im Rahmen der Prognose des Finanzamtes von 442.000 € bis 469.000 € liegt.

Um der Aufforderung des Gesetzgebers zur Aufkommensneutralität nachzukommen, ist somit eine Senkung des Hebesatzes notwendig.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B von bisher 384 v.H. für das Jahr 2025 auf 370 v.H. zu senken.

 

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Bisherige Beschlüsse

Satzung vom 14. November 1995
1. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2000
2. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2011
3. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2012
4. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2014
5. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2015

 

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Anlagen

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