Beschlussvorlage - 2024/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wird entsprechend in der Sitzung formuliert.

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Sachverhalt

Der Sportverein 1.FC Riegelsberg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 05.09.2024 einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für den Ausbau der im Clubheim befindlichen alten Gasheizung im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wärmepumpe und der Anschaffung von 4.000 Hartplastik-Bechern gestellt.

 

Die beigefügten Rechnungen der Heizungsfirma und des Elektrikers sind auf den 03.01.2024 ausgestellt, sodass davon auszugehen ist, dass die Umbaumaßnahme bereits abgeschlossen ist.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass mit dem Sportverein 1.FC Riegelsberg e.V. für das Clubheim ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen worden ist (Gemeinderatsbeschluss vom 18.06.2001, Erbbaurechtsvertrag vom 25.09.2001 mit Änderung vom 29.05.2006).

 

Im Vertrag ist unter II. Bau- und Unterhaltungsverpflichtung Nr. 2 folgender Passus enthalten:

Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, die Bauwerke und baulichen Anlagen nebst Zubehör und Außenanlagen stets in einem guten Zustand zu erhalten. Die zu diesem Zweck erforderlichen Ausbesserungen und Erneuerungen sind jeweils unverzüglich vorzunehmen. Hierzu ist der Erbbauberechtigte verpflichtet, zur Deckung der Kosten der laufenden Instandhaltung eine Rücklage von jährlich zwei Prozent des Neubauwertes zu bilden.

 

Der 1.FC Riegelsberg e.V hat laut eigenen Angaben eine jährliche Rücklage gebildet.

 

Da er jedoch bereits im Jahr 2020 die Duschanlage in Höhe von fast 18.000 € saniert hat, ist mit der Begleichung der Kosten für den Umbau der Heizungsanlage und der Anschaffung der Becher die Rücklage jedoch weitestgehend aufgebraucht.

 

Laut Auskunft des Vereins erfolgte von der Sportplanungskommission ein Zuschuss für den Umbau der Heizungsanlage in Höhe von 37.101,12 €.

 

Somit hat der 1.FC Riegelsberg  insgesamt 31.263,71 € für den Umbau der Heizungsanlage bezahlt. Nicht aufgeführt sind erfolgte Eigenleistung im Vorfeld des Umbaus.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass Haushaltsmittel für derartige Zwecke im Haushalt 2024 nicht zur Verfügung stehen.

 

Eine verbindliche Entscheidung des Gemeinderates kann erst im Zuge der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen.

 

Sollte der Gemeinderat eine entsprechende Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Sanierungsarbeiten beschließen, müssten diese Haushaltsmittel im Haushalt 2025 veranschlagt werden. Dem 1.FC Riegelsberg e.V. könnte dann für das Haushaltsjahr 2025 ein Zuschuss in Aussicht gestellt werden, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können.

 

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