Beschlussvorlage - 2024/270
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung 2023
1.1 Ergebnisfeststellung
1.2 Verwendung des Jahresergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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09.12.2024
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Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2021 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2021 bis 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, W+ST Publica GmbH, Saarbrücken, prüfen zu lassen. Die Prüfung für 2023 erfolgte im Oktober und November 2024. Das Prüfungsergebnis ergibt sich aus dem Schlussbericht der Prüfungsgesellschaft und den Anlagen zu diesem Bericht. Die Ergebnisrechnung 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 307.933,79 € ab. Dieser Überschuss soll bilanziell zur Stärkung des Eigenkapitals der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Das zahlungsbezogene Ergebnis der Finanzrechnung nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt schließt mit einem Überschuss von 3.281.103,38 € ab. Nach § 9 Abs. 3 SPaktG ergeben sich für diesen Überschuss drei Verwendungsmöglichkeiten: 1. Übertragung in die Folgejahre (Nutzung zum Haushaltsausgleich) 2. Nutzung zur künftigen Investitionsfinanzierung 3. Nutzung zur Tilgung struktureller Liquiditätskredite. Die Verwendungsdarstellung des zahlungsbezogenen Ergebnisses erfolgt bedarfsorientiert in der neuen Haushalts- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 gemäß Anlage 7b zu § 1 Abs. 1 Nr. 13 KommHVO. Da die Gemeinde mit dem Jahresabschluss 2023 wieder „kassenkreditfrei“ geblieben ist, kommen für die künftige Ergebnisverwendung zunächst nur die genannten Punkte 1 und 2 in Frage.
