Informationsvorlage - 2025/018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 3 S.1 i.V.m. Abs. 1 S. 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung vom 21. Dezember 2012 ist ein Schulentwicklungsplan ausgehend vom 31. Mai 2013 alle fünf Jahre zum 31. Mai des jeweiligen Jahres von dem Schulträger, hier der Gemeinde Riegelsberg, fortzuschreiben. Der aktuelle Schulentwicklungsplan wurde zum Stichtag 31. Mai 2023 (datiert auf den 18. Januar 2023) erstellt.

Somit ist ein neuer Schulentwicklungsplan turnusgemäß zum 31. Mai 2028 fortzuschreiben.

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Anlagen

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