Beschlussvorlage - 2025/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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10.03.2025
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Sachverhalt
Der Termin zum Beschluss des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar für das Jahr 2025 wurde auf den 25.03.2025 festgelegt.
Bei dem Wirtschaftsplan handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit des Zweckverbandes, da der Wirtschaftsplan die finanziellen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung beinhaltet und deshalb für Art und Umfang der Aufgabenerfüllung sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Zweckverbandes von entscheidender Bedeutung ist. Daraus folgt die grundsätzliche Unterrichtungspflicht gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG durch den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung (Bürgermeister).
Dem Gemeinderat wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, vor der Entscheidung der Verbandsversammlung dem Bürgermeister seine Haltung zu verdeutlichen, ihm Grundlagen für seine Entscheidungen oder Weisungen für sein Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung an die Hand zu geben.
Zum Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Der eGo Saar führt zum Wirtschaftsplan 2025 folgendes aus:
„Die Ansätze der Planungen des Wirtschaftsplans 2025 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2023 sowie auf den Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2024 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger Entwicklungen. Dabei wurde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprochen.
Wesentliche wirtschaftliche Punkte im Wirtschaftsplan des Zweckverbandes eGo-Saar sind die Projekte im Rahmen der Förderung „Digitalisierungsoffensive Kommunen“.
Die Herausforderung bei der Erstellung eines ausgeglichenen Wirtschaftsplans war zum einen, den gestiegenen Kosten gerecht zu werden. Diese ergeben sich einerseits aus den zu erwartenden Tarifsteigerungen und andererseits aus den gestiegenen Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aber auch zur Erbringung der Dienstleistungen. Diese Preissteigerungen sind begründet in Anpassungen der Pflege- und Wartungskosten der Fachverfahrenshersteller und stetig steigender Energiekosten, die sich auch auf die Rechenzentrumskosten negativ auswirken.
Gleichzeitig ist Ziel und Aufgabe des Verbandes einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zu stellen.
Um beiden Herausforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, eine Anpassung der Leistungsentgelte um 6% vorzunehmen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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662,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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863,9 kB
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