Beschlussvorlage - 2025/038
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung und erneuter Beschluss bzgl. des Antrag des 1.FC Riegelsberg e.V. auf Gewährung von Zuschüssen für den Umbau der Heizungsanlage und die Anschaffung von 4.000 Hartplastik-Bechern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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10.03.2025
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.12.2024 baten die Gemeinderatsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die zuständige Kommunalaufsicht u.a. um Überprüfung, ob der Beschluss zu TOP 9 „Antrag des 1.FC Riegelsberg e.V. auf Gewährung von Zuschüssen für den Umbau der Heizungsanlage und die Anschaffung von 4.000 Hartplastik-Bechern“ des Gemeinderates vom 09.12.2024 wirksam zustande gekommen sei, da an der Abstimmung Gemeinderatsmitglieder teilgenommen haben, die im Vorstand des 1.FC Riegelsberg vertreten seien.
Mit Schreiben vom 13.02.2025 teilte die Kommunalaufsicht mit, dass der o.g. Beschluss unwirksam ist, da dieser unter Missachtung des § 27 Abs.1 und 2 KSVG zustande kam.
Der Gemeinderat werde angehalten, den Beschluss aufzuheben und ohne Beteiligung der befangenen Ratsmitglieder neuzufassen.
Sollte dies nicht geschehen, weist die Kommunalaufsicht daraufhin, von Ihren Rechten gemäß §§ 130 ff. KSVG Gebrauch zu machen.
Außerdem weist die Kommunalaufsicht daraufhin, dass bei der Neufassung des Beschlusses eine Deckelung des Zuschusses vorzunehmen ist.
Die Kommunalaufsicht legt weiterhin nahe, die Gemeinderatsmitglieder bzgl. der Beachtung und Einhaltung der Vorgaben der §§26 und 27 KSVG zu sensibilisieren. Aus diesen geht hervor, dass den Ratsmitgliedern eine Offenbarungspflicht obliegt, welche dazu führt, dass diese schon vor Eintritt in die Verhandlung des konkreten Tagesordnungspunktes eine derartige Zugehörigkeit anzeigen müssen.
