Beschlussvorlage - 2025/120-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 02. Juni 2025 haben sich weitere Fragen ergeben, weshalb der Punkt ohne Beschluss verlassen wurde.

Im Anhang befinden sich die notwendigen zusätzlichen Informationen bezüglich der Gewerbesteuer.

 

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzen kommt es zwar darauf an, wie die Firma bei der Steuererklärung Ihren Hauptsitz angeben wird, es ist jedoch stark davon auszugehen, dass aufgrund der Tatsache, dass sich in Riegelsberg die Geschäftsräume mit Verkaufsfläche befindet und der Einsatzstandort der Mitarbeiter ausschließlich in Riegelsberg ist, wohingegen lediglich die Verwaltung in Heusweiler Ihren Sitz hat, die Gewerbesteuer an Riegelsberg zu zahlen ist.

Eine Gewerbesteuer wurde allerdings bislang noch nicht gezahlt, da noch keine Steuererklärung für das 1. Geschäftsjahr gemacht wurde bzw. noch kein Bescheid ergangen ist.

 

Der Geschäftsführer Herr Hell hatte sich bereits am 27.05.2025 bzgl. des Sachverhaltes bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass die „anfallende Gewerbesteuer selbstverständlich Riegelsberg und nicht Heusweiler zugutekommt.“

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Anlagen

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