Beschlussvorlage - 2025/230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo-Saar zuzustimmen.

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Sachverhalt

Der Termin zum Beschluss des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen – eGo-Saar für das Jahr 2026 steht bislang noch nicht fest.

 

Zur Erläuterung des Entwurfs des Wirtschaftsplan 2026 führt der eGo-Saar im Januar 2026 zwei Regionalkonferenzen durch.

Die Regionalkonferenzen finden wie folgt statt:

 

  • 13.01.2026 um 18:30 Uhr in Beckingen (Sitzungssaal des Rathauses)
  • 22.01.2026 um 18:30 Uhr in Schiffweiler (Sitzungssaal des Rathauses)

 

 

Bei dem Wirtschaftsplan handelt es sich um eine wichtige Angelegenheit des Zweckverbandes, da der Wirtschaftsplan die finanziellen Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung beinhaltet und deshalb für Art und Umfang der Aufgabenerfüllung sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Zweckverbandes von entscheidender Bedeutung ist.

 

Daraus folgt die grundsätzliche Unterrichtungspflicht gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG durch den Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung (Bürgermeister).

Dem Gemeinderat wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, vor der Entscheidung der Verbandsversammlung dem Bürgermeister seine Haltung zu verdeutlichen, ihm Grundlagen für seine Entscheidungen oder Weisungen für sein Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung an die Hand zu geben.

 

Zum Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes eGo-Saar wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Der eGo Saar führt zum Wirtschaftsplan 2026 folgendes aus:

 

„Die Ansätze und Planungen des Wirtschaftsplan 2026 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2024 sowie auf Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2025 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger Entwicklungen. Dabei wurde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprochen.

Da die Projekte im Rahmen der Digitalisierungsoffensive mit Masse in 2025 abgeschlossen werden, liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Verbandes in 2026 darin, die im Rahmen der Projektarbeit realisierten Lösungen einer Flächendeckung zuzuführen. Weiterhin wird sich der Verband auch in 2026 intensiv mit KI-Themen befassen.

Aufgrund der Finanzierungszusage des Landes im Rahmen des E-Government-Paktes ist es möglich, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan 2026 aufzustellen.

Um Kostensteigerungen auszugleichen, muss eine allgemeine Preisanpassung von 4 % und bei einzelnen Dienstleistungen aufgrund speziellerer Preiserhöhungen der Fachverfahrenshersteller oder weiterer externer Einflüsse eine Anpassung der betroffenen Entgeltverzeichnisse eingeplant werden.

 

Der Wirtschaftsplan muss vor der Beschlussfassung in den kommunalen Gremien beraten werden. Die Entscheidung über den Wirtschaftsplan 2026 soll in der ersten Verbandsversammlung zu Beginn des Jahres 2026 erfolgen.“

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Anlagen

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