Beschlussvorlage - 2026/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Kommission
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
Es wird eine Kommission mit dem Namen „Personalkommission“ gemäß § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg gebildet.
Die Zahl der Kommissionsmitglieder der „Personalkommission“ wird gemäß § 24 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat auf ___ festgesetzt.
Folgende Mitglieder werden benannt:
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Sachverhalt
Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 durch entsprechenden Beschluss die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass dem Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss gemäß Nr 1 Buchstabe j) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat folgende Beschlusskompetenz übertragen worden ist:
j) Personalangelegenheiten (wie Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen) von tariflich Beschäftigten ab Entgeltgruppe 7/Bes.Gr. A7, mit Ausnahme der vorbehaltenen Aufgabe gemäß § 35 KSVG Nr. 11
Hiervon ausgehend soll nunmehr zusätzlich eine sogenannte „Kommission“ gemäß § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg gebildet werden. Die Kommission erhält den Namen „Personalkommission“.
Die Mitglieder der „Personalkommission“ sollen an den entsprechenden Personalentscheidungen nach Nr 1 Buchstabe j) mitwirken, insbesondere sollen die Mitglieder der Kommission an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen und den Einstellungsvorschlag vorbereiten.
Der Gemeinderat Riegelsberg setzt gemäß § 24 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg die Zahl der Kommissionsmitglieder bei der jeweiligen Kommissionsbildung fest.
Die Benennung soll durch den Gemeinderat Riegelsberg einvernehmlich erfolgen.
