Beschlussvorlage - 2026/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird eine Kommission mit dem Namen „Personalkommission“ gemäß § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg gebildet.

 

Die Zahl der Kommissionsmitglieder der „Personalkommission“ wird gemäß § 24 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat auf ___ festgesetzt.

 

Folgende Mitglieder werden benannt:

 

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Sachverhalt

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 durch entsprechenden Beschluss die Geschäftsordnung dahingehend geändert, dass dem Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschuss gemäß Nr 1 Buchstabe j) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat folgende Beschlusskompetenz übertragen worden ist:

 

j) Personalangelegenheiten (wie Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen) von tariflich Beschäftigten ab Entgeltgruppe 7/Bes.Gr. A7, mit Ausnahme der vorbehaltenen Aufgabe gemäß § 35 KSVG Nr. 11

 

Hiervon ausgehend soll nunmehr zusätzlich eine sogenannte „Kommission“ gemäß § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg gebildet werden. Die Kommission erhält den Namen „Personalkommission“.

 

Die Mitglieder der „Personalkommission“ sollen an den entsprechenden Personalentscheidungen nach Nr 1 Buchstabe j) mitwirken, insbesondere sollen die Mitglieder der Kommission an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen und den Einstellungsvorschlag vorbereiten.

 

Der Gemeinderat Riegelsberg setzt gemäß § 24 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Riegelsberg die Zahl der Kommissionsmitglieder bei der jeweiligen Kommissionsbildung fest.

 

Die Benennung soll durch den Gemeinderat Riegelsberg einvernehmlich erfolgen.

 

 

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Bisherige Beschlüsse

Keine

 

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