Beschlussvorlage - 2026/085

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die vom Bürgermeister vorsorglich vorgenommene Einlegung des Widerspruchs gegen den Bescheid des Regionalverbandes vom 18.03.2026 zur Festsetzung der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026.

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 18.03.2026, hier eingegangen am 30.03.2026, setzte der Regionalverband die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 fest.

 

Diese Festsetzung beinhaltet eine Erhöhung der Umlage für die Gemeinde um rund 20 % gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhung wurde seitens des Regionalverbandes im Vorfeld im Wesentlichen mit gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Sozial- und Pflegeausgaben begründet.

 

In einer Besprechung der verbandsangehörigen Bürgermeister am 17.04.2026 wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, gegen die Festsetzung Widerspruch einzulegen.

 

Die Erhöhung der Umlage in diesem Ausmaß ist nicht hinreichend nachvollziehbar. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass seitens des Regionalverbandes in ausreichendem Umfang Maßnahmen geprüft und ergriffen wurden, um den gestiegenen Ausgaben durch eigene Konsolidierungsbemühungen zumindest teilweise entgegenzuwirken.

 

Dies widerspricht dem Grundsatz der Eigenfinanzierung gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG), wonach der Regionalverband verpflichtet ist, seine Ausgaben vorrangig durch eigene Einnahmen und Finanzierungsquellen zu decken, bevor eine Inanspruchnahme der verbandsangehörigen Gemeinden im Wege der Umlage erfolgt.

 

Die erhebliche Steigerung der Umlage um nahezu 20 % innerhalb eines Jahres beeinträchtigt darüber hinaus die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde in erheblichem Maße. Eine derart kurzfristige und deutliche Mehrbelastung erschwert eine verlässliche Haushaltsplanung und greift in die kommunale Finanzhoheit ein.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die Umlagefestsetzung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als problematisch. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass mildere Mittel zur Haushaltskonsolidierung in hinreichendem Maße geprüft wurden oder dass eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen dem Regionalverband und den verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt ist.

 

Insgesamt begegnet die Festsetzung der Verbandsumlage daher sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht durchgreifenden Bedenken.

 

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sowie im Hinblick auf den bevorstehenden Ablauf der Widerspruchsfrist hat der Bürgermeister zur Wahrung der Rechte der Gemeinde und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen vorsorglich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

 

Da eine vorherige Beschlussfassung des Gemeinderates innerhalb der laufenden Frist nicht möglich war, erfolgt die Einlegung des Widerspruchs insoweit vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat.

 

Der Gemeinderat wird daher gebeten, die Einlegung des Widerspruchs nachträglich zu genehmigen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...