Beschlussvorlage - 2026/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, hier: Schaffung der rechtlichen Grundlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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04.05.2026
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
• Die Verwaltung wird mit der Einleitung einer verkürzten europaweiten Ausschreibung beauftragt.
• Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, in eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zur vorzeitigen Freigabe der eingestellten Haushaltsmitteln i.H.v. 650.000€ des Leistungssachkonto 12200100.07120000 zu treten.
• Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgreicher, verkürzter Ausschreibung und Submission einen Kaufvertrag abzuschließen, sofern ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug angeboten werden sollte.
• Falls kein geeignetes Fahrzeug angeboten wird, erfolgt die Vergabeentscheidung im Gemeinderat.
Sachverhalt
Im Haushalt 2026 wurden 650.000 € (Leistungssachkonto 12200100.07120000) für die Ersatzbeschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF4000) für den Löschbezirk Riegelsberg eingeplant.
Ursprünglich sollte das Fahrzeug regulär ausgeschrieben und neu gebaut werden (Lieferzeit: ca. 2–4 Jahre).
Das zu ersetzende Fahrzeug (Alter 34 Jahre / Baujahr 1992) ist jedoch kurzfristig ausgefallen. Bei Überprüfungen im März und April 2026 wurde ein schwerer, irreparabler Schaden an der Pumpe festgestellt.
Für den Pumpentyp, dessen Hersteller nicht mehr existiert, gibt es keinerlei Ersatzteilversorgung mehr. Die defekte Pumpe wurde komplett ausgebaut und zur Beweisführung eingelagert. Die Bilder sowie der Bericht des Servicetechnikers wurden dieser Vorlage beigefügt.
Aufgrund dieses kurzfristigen Ausfalls musste die Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Riegelsberg dahingehend geändert werden, dass ab Einsatzstichwort Brand 2 (zur Info: als Brand 2 (B2) bezeichnet in der Feuerwehr-Einsatztaktik einen Kleinbrand oder einen mittleren Brand, der über einen Papierkorbbrand (B1) hinausgeht, aber noch keinen Großbrand darstellt. Typische Szenarien sind Gartenhausbrände, Lkw-Brände, mehrere brennende Pkw im Freien, kleine Flächenbrände oder Zimmerbrände in der Entstehungsphase) die Feuerwehr Heusweiler bzw. die Feuerwehr Püttlingen mit alarmiert werden. Dabei ist anzumerken, dass diese Anpassung nur eine kurzfristige und zeitlich beschränkte Kompensation darstellen kann, die auf Dauer nicht statthaft wäre.
Zusätzlich verschärft sich die Situation weiter:
Am 4. Mai 2026 muss das Tanklöschfahrzeug aus Walpershofen aufgrund einer anstehenden und dringenden Revision der elektrischen Komponenten für einen derzeit noch unbestimmten Zeitraum in das Werk von Iveco-Magirus nach Ulm verbracht werden.
Für die Dauer dieses Ausfalls wird das LF 8 nach Walpershofen verlegt. Dadurch stehen in den Löschbezirken Riegelsberg und Walpershofen jeweils nur noch ein Löschfahrzeug zur Verfügung, was zu einer erheblichen Einschränkung der Einsatzbereitschaft führt.
Deshalb ist aus Sicht der Verwaltung und auch aus Sicht des Bürgermeisters als Chef der Wehr die Notwendigkeit einer verkürzten Vergabe mit schnellstmöglicher Beschaffung angezeigt.
In Anbetracht der unvorhersehbaren Ereignisse und der sich daraus ergebenden Dringlichkeit kann in Rücksprache mit Herrn Fachanwalt Weyand (GAVOA) eine verkürzte elektronische Europa-Ausschreibung (10 Tage) mit vorgeschalteter Ex-ante Bekanntmachung (10 Tage) erfolgen.
Um die Vergabe rechtskonform und kurzfristig zu gewährleisten, beabsichtigt die Gemeindeverwaltung zusätzlich zur Betrauung durch das Büro GAVOA die Kooperation mit der Vergabestelle für Feuerwehrwesen der Stadt Völklingen zur Aufarbeitung des technischen Anforderungskataloges.
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird aktuell seitens der Verwaltung soweit möglich vorbereitet. Ein Teil der feuerwehrtechnischen Ausstattung kann aus dem bestehenden Fahrzeug übernommen werden.
Ziel ist es, möglichst kurzfristig ein geeignetes, verfügbares Fahrzeug (z. B. ein Vorführfahrzeug oder nicht abgerufene Kontingente aus Großbestellungen) zu beschaffen. Solche Fahrzeuge sind regelmäßig kurzfristig lieferbar und verfügen über eine gehobene Ausstattung, müssen dann jedoch kurzfristig bestellt werden – meist mit einer damit verbundenen Zuschlagsfrist von wenigen Tagen.
Parallel zur Vorbereitung der verkürzten Ausschreibung sowie Vergabe, ist es erforderlich die Kommunalaufsicht einzubinden, um die vorzeitige Freigabe des betreffenden Haushaltspostens zu erwirken.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Ausfall einer wichtigen Brandschutzkomponente, die gemäß Brandschutzbedarfsplan und Fahrzeugkonzept in der Feuerwehr Riegelsberg vorzuhalten ist.
Sofern ein geeignetes, kurzfristig verfügbares Fahrzeug angeboten wird, muss schnell gehandelt werden. Dafür muss die Beschaffung durch den Gemeinderat bereits freigegeben sein, damit ein Vertrag kurzfristig abgeschlossen und eine Anzahlung (vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen) geleistet werden kann. Sollte kein passendes Vorführ- oder Poolfahrzeug angeboten werden, erfolgt die Vergabeentscheidung im Gemeinderat.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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13,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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471,2 kB
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