Beschlussvorlage - 2023/277-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Annahme des vorgelegten Wirtschaftsplanes 2024 des Gemeindewasserwerkes Riegelsberg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie einer Aufstellung der Kredite gemäß den Vorschriften des § 12 EigVO Saar.

 

Darüber hinaus ist gemäß § 16 EigVO Saar der fünfjährige Finanzplan zu erstellen.

 

Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2024 eine Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren von € 1,88 auf € 1,95 je cbm vor.

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Bisherige Beschlüsse

 

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Anlagen

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