Beschlussvorlage - 2025/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die saarländische Landesregierung hat am 30.10.2019 ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen

Handlungsfähigkeit der Kommunen (Saarlandpaktgesetz) bis 2024 beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Am 19.12.2024 wurde das Gesetz bis 2029 verlängert. Hierfür werden ab 2025 jährlich 14 Mio. € zur Verteilung bereitgestellt.

Nach der gesetzlichen Regelung kann die Gemeinde auf Antrag grundsätzlich Besondere (447.725 €) und Allgemeine (218.588 €) Investitionszuweisungen erhalten.

Dem Förderantrag muss ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegen. Voraussetzung

für eine Förderung ist die im maßgeblichen Bewilligungszeitraum in der Haushaltsplanung

nachzuweisende Beachtung und Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene

Ergebnis auf Basis der §§ 4 bis 9 des Saarlandpaktgesetzes.

In den Jahren 2020 bis 2024 hat die Gemeinde entsprechende Anträge gestellt und hat nach

jeweiliger Bewilligung jährliche Zuwendungen zur Finanzierung von Auszahlungen für

Investitionen erhalten

Im Haushaltsplanentwurf 2025 wurde für das Jahr 2025 ein entsprechender Mittelansatz zum Erhalt

der Zuwendung gebildet. Eine Genehmigung vorausgesetzt, sollte der Mitteleinsatz wie in den

Vorjahren, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen Verwendung finden.

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Bisherige Beschlüsse

Gemeinderat 20.01.2020, 14.12.2020, 13.12.2021, 12.12.2022 und 11.12.2023

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