Beschlussvorlage - 2025/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung und Mittelverwendung von allgemeinen Investitionszuweisungen für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeinderat Riegelsberg
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Entscheidung
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05.05.2025
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Sachverhalt
Die saarländische Landesregierung hat am 30.10.2019 ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen
Handlungsfähigkeit der Kommunen (Saarlandpaktgesetz) bis 2024 beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Am 19.12.2024 wurde das Gesetz bis 2029 verlängert. Hierfür werden ab 2025 jährlich 14 Mio. € zur Verteilung bereitgestellt.
Nach der gesetzlichen Regelung kann die Gemeinde auf Antrag grundsätzlich Besondere (447.725 €) und Allgemeine (218.588 €) Investitionszuweisungen erhalten.
Dem Förderantrag muss ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss zugrunde liegen. Voraussetzung
für eine Förderung ist die im maßgeblichen Bewilligungszeitraum in der Haushaltsplanung
nachzuweisende Beachtung und Einhaltung der Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene
Ergebnis auf Basis der §§ 4 bis 9 des Saarlandpaktgesetzes.
In den Jahren 2020 bis 2024 hat die Gemeinde entsprechende Anträge gestellt und hat nach
jeweiliger Bewilligung jährliche Zuwendungen zur Finanzierung von Auszahlungen für
Investitionen erhalten
Im Haushaltsplanentwurf 2025 wurde für das Jahr 2025 ein entsprechender Mittelansatz zum Erhalt
der Zuwendung gebildet. Eine Genehmigung vorausgesetzt, sollte der Mitteleinsatz wie in den
Vorjahren, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen Verwendung finden.
